IHR KFZ GUTACHTER UND
SACHVERSTÄNDIGER
FÜR WUPPERTAL
IHR KFZ GUTACHTER UND SACHVERSTÄNDIGER
FÜR WUPPERTAL
- 24h-Service
- Besichtigung am selben Tag
- Vor-Ort-Service
- Transparente und klare Abläufe
- Komplett-Service von Anfang bis Ende

WAS TUN NACH EINEM UNVERSCHULDETEN UNFALL?
Ob mit dem Rad, PKW oder dem Motorrad – treffen Sie vorerst keine Abmachungen mit anderen am Unfall beteiligten Personen und machen Sie keine Zugeständnisse. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter und beraten Sie in jeder Lage.
Der optimale Ablauf nach einem unverschuldeten Unfall sieht wie folgt aus:
– Rufen Sie die Polizei. – Rufen Sie uns unter 0201 – 615 26 995 an.
– Wir kommen zu Ihrer Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause – je nachdem wo sich Ihr Fahrzeug befindet.
-Wir weisen Ihnen ganz unverbindlich alle für Sie möglichen Handlungen auf.
– Grundlegend wird ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zur Schadenhöhe und anderen Werte erstellt. Im Zuge dessen nehmen wir außerdem Ihre Daten und die des Unfallgegners auf.
– Wir nehmen für Sie Fotos zur Beweissicherung auf. Wir helfen Ihnen bei der gesamten Schadensabwicklung – diese wird im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung übernommen
– Unterzeichnen Sie eine Abtretung, um anfallende Kosten für das Gutachten nicht vorab übernehmen zu müssen. Alles Weitere übernehmen wir für Sie!
Welche Rechte haben Sie nach einem Unfall?
Bei einem fremd verschuldeten Unfall steht Ihnen folgende Kompensation zu:
– Kostenübernahme von Kfz-Gutachter und Rechtsanwalt
– Vollständige Schadensvergütung, ob Fahrzeugwert oder Reparaturkosten
– Wertminderung des Kfz
– Schmerzensgeld
– Verdienstausfall
– Durch An- und Abmeldung des Fahrzeugs entstandene Kosten
– Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallentschädigung
– Abschleppkosten
– etc.
Natürlich unterstützen wir Sie gern dabei, diese Leistungen auszuschöpfen.
Welche Vorteile entstehen durch die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters?
Für viele ist nach einem (nicht selbst verschuldeten) Unfall der logischste Schritt, sich unmittelbar mit der zuständigen Versicherung in Verbindung zu setzen. Das hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: Diese muss die entstandenen Kosten tragen und handelt darum immer mit dem Ziel, die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
Wir als freie, unabhängige und anerkannte Kfz-Sachverständige/Unfallgutachter unterliegen hingegen nicht der Weisung der Versicherungen und können somit immer in Ihrem besten Interesse handeln. Deshalb begutachten und dokumentieren wir Ihren Schaden mit höchster Präzision, und unter Berücksichtigung jeglicher erstattungspflichtiger Schäden – das beinhaltet auch oft unbeachtete Nebenkosten, wie die Wertminderung des Fahrzeugs, Entschädigung für den Nutzungsausfall und viele weitere Faktoren.
Unser Ziel muss immer sein, dass Ihre Situation nach der Schadensregulierung so ist, als wäre der Schaden nie aufgetreten.
Welche Kosten sind mit der Beauftragung eines unabhängigen Gutachters verbunden?
Bei Beauftragung unterzeichnen Sie eine Abtretungserklärung, mit der Sie uns berechtigen, die Gutachtergebühr unmittelbar mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Eventuell anfallende Reparaturkosten und Entschädigungen erhalten Sie ebenfalls unmittelbar von dieser Versicherung.
Habe ich überhaupt Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter?
Ein Anspruch auf einen Kfz-Gutachter besteht für Sie immer dann, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde.
Wir als unabhängiger Kfz-Gutachter und Sachverständige sind frei von jeglicher Versicherungsbindung und vertreten Ihre Interessen deshalb völlig unvoreingenommen, immer mit dem Ziel, Ihren Schaden vollständig zu Ihren Gunsten zu regulieren.
Was benötige ich bei der Kfz-Begutachtung?
Für einen reibungslosen Ablauf werden bei der Kfz-Begutachtung folgende Dokumente benötigt:
– Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2, Konformitätsbescheinigung (COC), Datenblätter usw.)
– Polizeiliche Unfallmeldung
– Daten des Unfallverursachers (Kennzeichen, Name, Anschrift usw.)
– Wir erstellen Ihre Fahrzeugbewertung
– Wir beraten Sie in technischen Angelegenheiten rund um Ihr Fahrzeug
– Wir leisten Ihnen Hilfestellung beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges
WAS TUN NACH EINEM UNVERSCHULDETEN UNFALL?
Ob mit dem Rad, PKW oder dem Motorrad – treffen Sie vorerst keine Abmachungen mit anderen am Unfall beteiligten Personen und machen Sie keine Zugeständnisse. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter und beraten Sie in jeder Lage.
Der optimale Ablauf nach einem unverschuldeten Unfall sieht wie folgt aus:
– Rufen Sie die Polizei. – Rufen Sie uns unter 0201 – 615 26 995 an.
– Wir kommen zu Ihrer Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause – je nachdem wo sich Ihr Fahrzeug befindet.
-Wir weisen Ihnen ganz unverbindlich alle für Sie möglichen Handlungen auf.
– Grundlegend wird ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zur Schadenhöhe und anderen Werte erstellt. Im Zuge dessen nehmen wir außerdem Ihre Daten und die des Unfallgegners auf.
– Wir nehmen für Sie Fotos zur Beweissicherung auf. Wir helfen Ihnen bei der gesamten Schadensabwicklung – diese wird im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung übernommen
– Unterzeichnen Sie eine Abtretung, um anfallende Kosten für das Gutachten nicht vorab übernehmen zu müssen. Alles Weitere übernehmen wir für Sie!
Welche Rechte haben Sie nach einem Unfall?
Bei einem fremd verschuldeten Unfall steht Ihnen folgende Kompensation zu:
– Kostenübernahme von Kfz-Gutachter und Rechtsanwalt
– Vollständige Schadensvergütung, ob Fahrzeugwert oder Reparaturkosten
– Wertminderung des Kfz
– Schmerzensgeld
– Verdienstausfall
– Durch An- und Abmeldung des Fahrzeugs entstandene Kosten
– Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallentschädigung
– Abschleppkosten
– etc.
Natürlich unterstützen wir Sie gern dabei, diese Leistungen auszuschöpfen.
Welche Vorteile entstehen durch die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters?
Für viele ist nach einem (nicht selbst verschuldeten) Unfall der logischste Schritt, sich unmittelbar mit der zuständigen Versicherung in Verbindung zu setzen. Das hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: Diese muss die entstandenen Kosten tragen und handelt darum immer mit dem Ziel, die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
Wir als freie, unabhängige und anerkannte Kfz-Sachverständige/Unfallgutachter unterliegen hingegen nicht der Weisung der Versicherungen und können somit immer in Ihrem besten Interesse handeln. Deshalb begutachten und dokumentieren wir Ihren Schaden mit höchster Präzision, und unter Berücksichtigung jeglicher erstattungspflichtiger Schäden – das beinhaltet auch oft unbeachtete Nebenkosten, wie die Wertminderung des Fahrzeugs, Entschädigung für den Nutzungsausfall und viele weitere Faktoren.
Unser Ziel muss immer sein, dass Ihre Situation nach der Schadensregulierung so ist, als wäre der Schaden nie aufgetreten.
Welche Kosten sind mit der Beauftragung eines unabhängigen Gutachters verbunden?
Bei Beauftragung unterzeichnen Sie eine Abtretungserklärung, mit der Sie uns berechtigen, die Gutachtergebühr unmittelbar mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Eventuell anfallende Reparaturkosten und Entschädigungen erhalten Sie ebenfalls unmittelbar von dieser Versicherung.
Habe ich überhaupt Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter?
Ein Anspruch auf einen Kfz-Gutachter besteht für Sie immer dann, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde.
Wir als unabhängiger Kfz-Gutachter und Sachverständige sind frei von jeglicher Versicherungsbindung und vertreten Ihre Interessen deshalb völlig unvoreingenommen, immer mit dem Ziel, Ihren Schaden vollständig zu Ihren Gunsten zu regulieren.
Was benötige ich bei der Kfz-Begutachtung?
Für einen reibungslosen Ablauf werden bei der Kfz-Begutachtung folgende Dokumente benötigt:
– Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2, Konformitätsbescheinigung (COC), Datenblätter usw.)
– Polizeiliche Unfallmeldung
– Daten des Unfallverursachers (Kennzeichen, Name, Anschrift usw.)
– Wir erstellen Ihre Fahrzeugbewertung
– Wir beraten Sie in technischen Angelegenheiten rund um Ihr Fahrzeug
– Wir leisten Ihnen Hilfestellung beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges
UNSERE TERMINE
– Termine nach Vereinbarung meist noch am selben Tag
– Besichtigung bei Ihnen vor Ort
– Besichtigung im Umkreis von 100 km
– Besichtigung in Ihrer Werkstatt
Egal, wo sich Ihr Fahrzeug in Wuppertal befindet – wir übernehmen die Erstellung Ihres Gutachtens und kommen so schnell wie möglich direkt zu Ihnen. Auch bei weiteren Anliegen rund ums Auto sind wir als Kfz-Gutachter und Sachverständige der richtige Ansprechpartner. Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein und Schäden an Ihrem Fahrzeug entstanden sein, stehen wir Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite. Unser Rat: „Verzichten Sie auf die Schadensregulierung durch die gegnerische Werkstatt!“ Setzen Sie stattdessen auf unabhängige Kfz-Gutachter wie uns. Wir erstellen ein neutrales Gutachten und einen ausführlichen Kostenvoranschlag für die Schäden an Ihrem Fahrzeug.
Ihr Auto KFZ Gutachter und Sachverständiger in Wuppertal
Als erfahrene Kfz-Gutachter und Sachverständige in der Nähe von Wuppertal unterstützen wir Sie bei der objektiven und schadenrelevanten Begutachtung Ihres Fahrzeugs. Wir erfassen alle wichtigen Details, die für eine reibungslose Schadenregulierung notwendig sind. In Wuppertal und Umgebung stehen wir Ihnen für die Begutachtung von Pkws, Lkws, Zweirädern, Wohnwagen und Sonderfahrzeugen zur Verfügung.
Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass sie das Recht haben, einen Sachverständigen ihres Vertrauens zu beauftragen – auch wenn die Versicherung anbietet, den Schaden ohne Gutachten zu regulieren. Ein unabhängiges Gutachten sorgt dafür, dass bei Streitigkeiten klare und nachvollziehbare Aussagen zu den unfallbedingten Schäden vorliegen. Zudem kann nur ein neutraler Sachverständiger die merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs zuverlässig ermitteln.
Rasche Hilfe bei der Begutachtung in Wuppertal
Nach einem Unfallschaden stehen wir Ihnen als unabhängige Kfz-Gutachter in der Nähe von Wuppertal zur Seite und ermitteln präzise die Reparaturkosten. Entscheiden Sie sich gegen eine Reparatur, können Sie Ihr Fahrzeug zum im Gutachten festgelegten Restwert verkaufen. Der Verkaufserlös geht direkt an Sie, während die Versicherung die Differenz bis zum Wiederbeschaffungswert übernimmt.
Wir begutachten verunfallte Fahrzeuge entweder bei Ihnen vor Ort in der Nähe von Wuppertal oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens. Auch bei Diebstahl, technischen Schäden oder der Bewertung von Gebrauchtwagen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Benötigen Sie den Rücknahmewert eines Leasingfahrzeugs oder möchten Sie den Wert eines Oldtimers bestimmen? Wir sind für Sie da und bieten Ihnen eine schnelle und zuverlässige Unterstützung.
Nach einem Unfall sichern Sie sich mit uns Ihr Recht
Entstandene Schäden an Ihrem Fahrzeug sollten stets klar und nachvollziehbar erfasst werden. Ganz gleich, ob es um die Klärung des Unfallhergangs, die Bestimmung der Schadenhöhe oder die Ermittlung des Wiederbeschaffungs- oder Restwertes geht – wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Versicherer dürfen Ihren gewählten Kfz-Gutachter bei Haftpflichtschäden nicht ablehnen. Handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden, können Sie die Begutachtungskosten geltend machen. Darüber hinaus kann nur ein Kfz-Sachverständiger zuverlässig die häufig zustehende Wertminderung Ihres Fahrzeugs ermitteln. Im Falle eines unverschuldeten Schadens übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachtenkosten – für Sie entstehen keine Kosten, und eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich.
Die Dauer der Schadenregulierung kann variieren, doch alle Beteiligten streben eine schnelle und effiziente Bearbeitung an. In der Nähe von Wuppertal kümmern wir uns zuverlässig um Ihr Gutachten und bieten Ihnen einen umfassenden Service mit transparenten Prozessen.
Ob telefonisch oder vor Ort – wir beantworten gerne all Ihre Fragen und Anliegen. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei der Erstellung von Wert- und Schadengutachten, Unfallrekonstruktionen und Restwertermittlungen. Alle Aufträge setzen wir fristgerecht um. Individuell auf Ihre Situation abgestimmt, steht unser persönlicher Service im Mittelpunkt unserer Arbeit als Kfz-Sachverständige.
Sie haben noch Fragen zu der Erstellung von Kfz-Gutachten? Dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Öffnungszeiten (Büro)
Montag – Donnerstag 08:30 – 17:00
Freitag 08:30 – 15:00
Samstag – Sonntag geschlossen
Termine außerhalb der Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Montag – Donnerstag
Freitag
Samstag – Sonntag
08:30 – 17:00
08:30 – 15:00
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
