IHR KFZ GUTACHTER UND
SACHVERSTÄNDIGER
FÜR GELSENKIRCHEN
IHR KFZ GUTACHTER UND SACHVERSTÄNDIGER
FÜR GELSENKIRCHEN
- 24h-Service
- Besichtigung am selben Tag
- Vor-Ort-Service
- Transparente und klare Abläufe
- Komplett-Service von Anfang bis Ende

Niemand wünscht es sich, dennoch passieren täglich kleinere und größere Autounfälle, die eine kompetente und vor allem verlässliche Kfz-Begutachtung erfordern. Überlassen Sie dieses Gutachten, das Ihnen zur Durchsetzung einer fairen Entschädigung verhilft, den Experten und Gutachtern. Unser unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro befindet sich in der Nähe von Gelsenkirchen und steht Ihnen jederzeit schnell und kompetent zur Verfügung.
Für die meisten Verkehrsteilnehmer ist die Schadensregulierung ein kompliziertes Thema mit vielen Fragen. Von der gegnerischen Haftpflichtversicherung werden diese Fragen oft nur auf Anfrage und ungern beantwortet. Rein rechtlich gesehen ist die Versicherung Ihr Gegner, da jede Versicherung ausschließlich ihre eigenen Interessen vertritt.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unabhängiges Kfz-Gutachten – wir helfen Ihnen als Sachverständiger in der Nähe von Gelsenkirchen gern weiter!
WAS TUN NACH EINEM UNVERSCHULDETEN UNFALL?
Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall und gehen als Geschädigter aus diesem Vorfall hervor? In diesem Fall muss der Schaden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Um alle Unterlagen ordnungsgemäß einzureichen und den Fall schnell abschließen zu können, stellen wir Ihnen als Sachverständiger in der Nähe von Gelsenkirchen ein unabhängiges, sachgerechtes Unfallgutachten zur Beweissicherung aus. Einer unserer Sachverständigen erstellt dann ein kostenfreies Gutachten für Automarken aller Art.
Ob mit dem Rad, PKW oder dem Motorrad – treffen Sie vorerst keine Abmachungen mit anderen am Unfall beteiligten Personen und machen Sie keine Zugeständnisse. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter und beraten Sie in jeder Lage.
Der optimale Ablauf nach einem unverschuldeten Unfall sieht wie folgt aus:
– Rufen Sie die Polizei. – Rufen Sie uns unter 0201 – 615 26 995 an.
– Wir kommen zu Ihrer Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause – je nachdem wo sich Ihr Fahrzeug befindet.
-Wir weisen Ihnen ganz unverbindlich alle für Sie möglichen Handlungen auf.
– Grundlegend wird ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zur Schadenhöhe und anderen Werte erstellt. Im Zuge dessen nehmen wir außerdem Ihre Daten und die des Unfallgegners auf.
– Wir nehmen für Sie Fotos zur Beweissicherung auf. Wir helfen Ihnen bei der gesamten Schadensabwicklung – diese wird im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung übernommen
– Unterzeichnen Sie eine Abtretung, um anfallende Kosten für das Gutachten nicht vorab übernehmen zu müssen. Alles Weitere übernehmen wir für Sie!
Welche Rechte haben Sie nach einem Unfall?
Bei einem fremd verschuldeten Unfall steht Ihnen folgende Kompensation zu:
– Kostenübernahme von Kfz-Gutachter und Rechtsanwalt
– Vollständige Schadensvergütung, ob Fahrzeugwert oder Reparaturkosten
– Wertminderung des Kfz
– Schmerzensgeld
– Verdienstausfall
– Durch An- und Abmeldung des Fahrzeugs entstandene Kosten
– Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallentschädigung
– Abschleppkosten
– etc.
Natürlich unterstützen wir Sie gern dabei, diese Leistungen auszuschöpfen.
Welche Vorteile entstehen durch die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters?
Für viele ist nach einem (nicht selbst verschuldeten) Unfall der logischste Schritt, sich unmittelbar mit der zuständigen Versicherung in Verbindung zu setzen. Das hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: Diese muss die entstandenen Kosten tragen und handelt darum immer mit dem Ziel, die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
Wir als freie, unabhängige und anerkannte Kfz-Sachverständige/Unfallgutachter unterliegen hingegen nicht der Weisung der Versicherungen und können somit immer in Ihrem besten Interesse handeln. Deshalb begutachten und dokumentieren wir Ihren Schaden mit höchster Präzision, und unter Berücksichtigung jeglicher erstattungspflichtiger Schäden – das beinhaltet auch oft unbeachtete Nebenkosten, wie die Wertminderung des Fahrzeugs, Entschädigung für den Nutzungsausfall und viele weitere Faktoren.
Unser Ziel muss immer sein, dass Ihre Situation nach der Schadensregulierung so ist, als wäre der Schaden nie aufgetreten.
Welche Kosten sind mit der Beauftragung eines unabhängigen Gutachters verbunden?
Bei Beauftragung unterzeichnen Sie eine Abtretungserklärung, mit der Sie uns berechtigen, die Gutachtergebühr unmittelbar mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Eventuell anfallende Reparaturkosten und Entschädigungen erhalten Sie ebenfalls unmittelbar von dieser Versicherung.
Habe ich überhaupt Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter?
Ein Anspruch auf einen Kfz-Gutachter besteht für Sie immer dann, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde.
Wir als unabhängiger Kfz-Gutachter und Sachverständige sind frei von jeglicher Versicherungsbindung und vertreten Ihre Interessen deshalb völlig unvoreingenommen, immer mit dem Ziel, Ihren Schaden vollständig zu Ihren Gunsten zu regulieren.
Was benötige ich bei der Kfz-Begutachtung?
Für einen reibungslosen Ablauf werden bei der Kfz-Begutachtung folgende Dokumente benötigt:
– Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2, Konformitätsbescheinigung (COC), Datenblätter usw.)
– Polizeiliche Unfallmeldung
– Daten des Unfallverursachers (Kennzeichen, Name, Anschrift usw.)
– Wir erstellen Ihre Fahrzeugbewertung
– Wir beraten Sie in technischen Angelegenheiten rund um Ihr Fahrzeug
– Wir leisten Ihnen Hilfestellung beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges
WAS TUN NACH EINEM UNVERSCHULDETEN UNFALL?
Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall und gehen als Geschädigter aus diesem Vorfall hervor? In diesem Fall muss der Schaden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Um alle Unterlagen ordnungsgemäß einzureichen und den Fall schnell abschließen zu können, stellen wir Ihnen als Sachverständiger in der Nähe von Gelsenkirchen ein unabhängiges, sachgerechtes Unfallgutachten zur Beweissicherung aus. Einer unserer Sachverständigen erstellt dann ein kostenfreies Gutachten für Automarken aller Art.
Ob mit dem Rad, PKW oder dem Motorrad – treffen Sie vorerst keine Abmachungen mit anderen am Unfall beteiligten Personen und machen Sie keine Zugeständnisse. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter und beraten Sie in jeder Lage.
Der optimale Ablauf nach einem unverschuldeten Unfall sieht wie folgt aus:
– Rufen Sie die Polizei. – Rufen Sie uns unter 0201 – 615 26 995 an.
– Wir kommen zu Ihrer Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause – je nachdem wo sich Ihr Fahrzeug befindet.
-Wir weisen Ihnen ganz unverbindlich alle für Sie möglichen Handlungen auf.
– Grundlegend wird ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zur Schadenhöhe und anderen Werte erstellt. Im Zuge dessen nehmen wir außerdem Ihre Daten und die des Unfallgegners auf.
– Wir nehmen für Sie Fotos zur Beweissicherung auf. Wir helfen Ihnen bei der gesamten Schadensabwicklung – diese wird im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung übernommen
– Unterzeichnen Sie eine Abtretung, um anfallende Kosten für das Gutachten nicht vorab übernehmen zu müssen. Alles Weitere übernehmen wir für Sie!
Welche Rechte haben Sie nach einem Unfall?
Bei einem fremd verschuldeten Unfall steht Ihnen folgende Kompensation zu:
– Kostenübernahme von Kfz-Gutachter und Rechtsanwalt
– Vollständige Schadensvergütung, ob Fahrzeugwert oder Reparaturkosten
– Wertminderung des Kfz
– Schmerzensgeld
– Verdienstausfall
– Durch An- und Abmeldung des Fahrzeugs entstandene Kosten
– Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallentschädigung
– Abschleppkosten
– etc.
Natürlich unterstützen wir Sie gern dabei, diese Leistungen auszuschöpfen.
Welche Vorteile entstehen durch die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters?
Für viele ist nach einem (nicht selbst verschuldeten) Unfall der logischste Schritt, sich unmittelbar mit der zuständigen Versicherung in Verbindung zu setzen. Das hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: Diese muss die entstandenen Kosten tragen und handelt darum immer mit dem Ziel, die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
Wir als freie, unabhängige und anerkannte Kfz-Sachverständige/Unfallgutachter unterliegen hingegen nicht der Weisung der Versicherungen und können somit immer in Ihrem besten Interesse handeln. Deshalb begutachten und dokumentieren wir Ihren Schaden mit höchster Präzision, und unter Berücksichtigung jeglicher erstattungspflichtiger Schäden – das beinhaltet auch oft unbeachtete Nebenkosten, wie die Wertminderung des Fahrzeugs, Entschädigung für den Nutzungsausfall und viele weitere Faktoren.
Unser Ziel muss immer sein, dass Ihre Situation nach der Schadensregulierung so ist, als wäre der Schaden nie aufgetreten.
Welche Kosten sind mit der Beauftragung eines unabhängigen Gutachters verbunden?
Bei Beauftragung unterzeichnen Sie eine Abtretungserklärung, mit der Sie uns berechtigen, die Gutachtergebühr unmittelbar mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Eventuell anfallende Reparaturkosten und Entschädigungen erhalten Sie ebenfalls unmittelbar von dieser Versicherung.
Habe ich überhaupt Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter?
Ein Anspruch auf einen Kfz-Gutachter besteht für Sie immer dann, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde.
Wir als unabhängiger Kfz-Gutachter und Sachverständige sind frei von jeglicher Versicherungsbindung und vertreten Ihre Interessen deshalb völlig unvoreingenommen, immer mit dem Ziel, Ihren Schaden vollständig zu Ihren Gunsten zu regulieren.
Was benötige ich bei der Kfz-Begutachtung?
Für einen reibungslosen Ablauf werden bei der Kfz-Begutachtung folgende Dokumente benötigt:
– Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2, Konformitätsbescheinigung (COC), Datenblätter usw.)
– Polizeiliche Unfallmeldung
– Daten des Unfallverursachers (Kennzeichen, Name, Anschrift usw.)
– Wir erstellen Ihre Fahrzeugbewertung
– Wir beraten Sie in technischen Angelegenheiten rund um Ihr Fahrzeug
– Wir leisten Ihnen Hilfestellung beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges
UNSERE TERMINE
– Termine nach Vereinbarung meist noch am selben Tag
– Besichtigung bei Ihnen vor Ort
– Besichtigung im Umkreis von 100 km
– Besichtigung in Ihrer Werkstatt
Ihr Auto KFZ Gutachter und Sachverständiger in Gelsenkirchen
Rasche Hilfe bei der Begutachtung in Gelsenkirchen
Nach einem Unfall sichern Sie sich mit uns Ihr Recht
Entstandene Schäden an Ihrem Fahrzeug müssen klar und nachvollziehbar geklärt werden. Ob es um den Unfallhergang, die Feststellung der Schadenhöhe oder die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes bzw. Restwertes geht – wir sind der kompetente Partner an Ihrer Seite. Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Versicherer sind bei Haftpflichtschäden nicht berechtigt, den von Ihnen gewählten Kfz-Gutachter abzulehnen. Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, können Sie die Kosten für die Begutachtung geltend machen. Zudem kann nur ein Kfz-Sachverständiger die häufig zustehende Wertminderung des Fahrzeugs ermitteln. Im Falle eines unverschuldeten Schadens trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten – Ihnen entstehen keine Kosten, und Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
Die Dauer der Schadenregulierung variiert, jedoch ist es im Interesse aller Beteiligten, den Schaden so schnell und effizient wie möglich zu bearbeiten. Unweit von Gelsenkirchen kümmern wir uns um Ihr Gutachten und bieten einen umfassenden Service mit transparenten Abläufen. Gerne können Sie uns telefonisch oder vor Ort mit Ihren Fragen, Wünschen und Anliegen kontaktieren.
Wir beraten Sie ausführlich und unterstützen Sie bei der Erstellung von Wert- und Schadengutachten, Unfallrekonstruktionen sowie der Restwertermittlung. Alle Aufträge setzen wir termingerecht um. Unser persönlicher Service, individuell auf Ihren Fall abgestimmt, steht dabei im Mittelpunkt unserer Tätigkeit als Kfz-Sachverständige.
Sie haben noch Fragen zu der Erstellung von Kfz-Gutachten? Dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Öffnungszeiten (Büro)
Montag – Donnerstag 08:30 – 17:00
Freitag 08:30 – 15:00
Samstag – Sonntag geschlossen
Termine außerhalb der Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Montag – Donnerstag
Freitag
Samstag – Sonntag
08:30 – 17:00
08:30 – 15:00
geschlossen
Termine außerhalb der Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
